Häufige Fragen (FAQs)

Finanzierung

Wie finanziert sich die Stiftung?

Ausschließlich durch Spenden

Wofür werden Spendengelder eingesetzt?

Kosten entstehen durch Erstellung von Flyern und Leitfäden, Werbung, Homepage, externe Berater (Supervisoren), Porto, Bewirtungen, Fahrten zu besonderen Anlässen.
Zweckgebundene Spenden werden nur für den angegebenen Zweck eingesetzt.

Erhalten die Schülercoachs eine Aufwandentschädigung?

Nein. Ausgaben mit Kostenbelege können erstattet werden, wenn sie vorher genehmigt wurden.

Zahlen Schülercoachs einen Beitrag?

Nein, die Stiftung ist kein Verein. Schülercoachs sind ehrenamtlich tätig.

Sind die Schülercoachs versichert?

Für ehrenamtlich Tätige, die nicht in Vereinen oder anderen Trägern organisiert sind, hat das Land Bayern eine Ehrenamtsversicherung abgeschlossen. Diese tritt ein, wenn keine andere Versicherung zuständig ist.

Tätigkeit des Schülercoachs

Kann der Einsatz als Schülercoach als anerkanntes Praktikum bestätigt werden?

Leider nein

Spenden

Kann ich als Schülercoach auch meine freie Zeit spenden?

Ja, natürlich ist die ehrenamtliche Tätigkeit eine „Zeitspende“. Eine Spendenquittung gibt es aber dafür nicht.

Kann ich einen Geldbetrag spenden?

Ja, für das Finanzamt genügt bei Einzahlungen bis zu 200 € der Überweisungsbeleg, bei höheren Beträgen erhältst du von unserem Treuhänder eine Zuwendungsbescheinigung nach § 10 b des EstG. Dafür benötigen wir aber die Adresse des Spenders.

Neue Schulen

Wie können sich neue Schulen der Stiftung anschließen?

Entweder tritt die Stiftung an die Schulleitung heran, oder die Schulleitung spricht die Stiftung direkt an. In einem Beratungsgespräch werden die Bereitschaft der Schule, die Standardprozesse der Stiftung zu beachten diskutiert und vereinbart. Danach versucht die Stiftung einige Schülercoachs zu gewinnen, um die Prozesse innerhalb der Schule starten zu können.